Die Kaskoversicherung deckt Schäden, die durch Sie selbst an Ihrem Boot verursacht wurden oder Schäden, die durch Feuer, Kollision, Bruch oder Grundberührung entstanden sind. Bei diesen Schäden an Ihrem eigenen Boot sorgen wir für eine schnelle Regulierung, damit Sie bald wieder in See stechen können!
Versichert sind alle im Vertrag bezeichneten Sachen. Grundlage dazu bildet unser detailliertes Antragsformular, welches einen wesentlichen Bestandteil des Vertrages bildet.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Verlust und Beschädigung des versicherten Bootes durch Unfall der Fahrzeuge, z. B. auch Sinken und Kentern, Brand, Blitz, Explosion, Sturm ab Windstärke 8, Höhere Gewalt, Einbruchdiebstahl, Beraubung, Diebstahl des ganzen Fahrzeugs. Für lose Teile und äußeres Zubehör bestehen besondere Vorschriften. Schäden an Wellen und Schrauben sowie das Verbiegen von Spieren, Bäumen und Masten gelten im Rahmen der Bedingungen (versichertes Ereignis) als mitversichert. Bei Bruch von Mast bzw. Spieren sind auch die dadurch entstehenden Folgeschäden am Fahrzeug mitversichert.
Bei Vereinbarung der "eingeschränkten Deckung" erstreckt sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf Schäden, entstanden durch Brand, Blitzschlag und Explosion, Diebstahl des ganzen Fahrzeuges einschließlich Motors (Totaldiebstahl) sowie auf den Totalverlust des ganzen Fahrzeuges einschließlich Motors als Folge eines Unfalls, eines Sturms und/oder höherer Gewalt.
Es gibt einige Ausschlüsse, wie z. B. anfängliche Fahr- oder Seeuntüchtigkeit des Fahrzeugs, Schäden durch Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehler, jeweils an den unmittelbar betroffenen Teilen, gewöhnliche Abnutzung, Witterungseinflüsse (Hitze, Eis, Frost), während gewerblicher Nutzung, nicht genügend qualifizierter Schiffsführer (mangelnde Fahrerlaubnis) sowie politische Risiken (Krieg, Streik).
Versicherungswert ist für fabrikneue Sachen der Neuwert, ansonsten der Zeitwert, jeweils zur festen Taxe. Der Einwand der Unterversicherung ist ausgeschlossen.
An Land und auf Binnengewässern Europas, der Nord-und Ostsee, dem Mittelmeer sowie der Atlantikküste (bis 200 sm) bis zu den Kanarischen Inseln. Transporte und Winterlager sind eingeschlossen, sofern im Einzelfall keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Ein anderer Geltungsbereich muss vor Risikobeginn vereinbart werden.
Bei Totalverlust erhalten Sie den vereinbarten Versicherungswert. Im Falle eines Teilschadens ersetzen wir die zur Ausbesserung notwendigen Reparaturkosten bzw. Ersatzbeschaffung (ohne Abzüge "neu für alt"). Davon abgezogen werden eventuell vereinbarte Selbstbeteiligungen.
Darüber hinaus ersetzen wir Wrackbeseitigungs- und Entsorgungskosten bis zu 50 % der Gesamtversicherungssumme, maximal jedoch
EUR 100.000,--.
In der Vollkaskoversicherung erhalten Sie bis zu 40 % Schadenfreiheitsrabatt.
Vorschriftsmäßig geht die Kaskoversicherung mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer über. Das Versicherungsvertragsgesetz erlaubt dabei nicht Ihnen, sondern nur dem Käufer und dem Versicherer ein Kündigungsrecht.