Die Yacht- und Boots-Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die durch die Verwendung der Yacht durch Sie oder einen rechtmäßigen Benutzer anderen Personen und/oder Sachen zugefügt werden. Wir befriedigen berechtigte Ansprüche oder helfen Ihnen, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Unter Haftpflicht versteht man die sich aus einzelnen gesetzlichen Bestimmungen ergebende Verpflichtung, den Schaden zu ersetzen, den man einem anderen zugefügt hat.
In der Yacht/Boot-Haftpflichtversicherung können z. B. Ansprüche entstehen, wenn Sie beim Einlaufen in den Hafen schuldhaft ein anderes Schiff rammen oder dabei sogar Crewmitglieder schwer verletzen.
Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, Sie vor Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie erhoben werden, zu schützen.
Das heißt, die Haftpflichtversicherung erledigt für Sie, was in einem solchen Fall zu tun ist:
Weist der Versicherer unberechtigte Ansprüche zurück, heißt es oft, die Versicherung will nicht bezahlen. Richtig ist, dass Sie nicht bezahlen müssen, weil dazu keine rechtliche Verpflichtung besteht.
Versichert ist - nach Umfang des Vertrages - Besitz und Gebrauch des im Versicherungsvertrag bezeichneten Wassersportfahrzeugs.
Als Versicherungsnehmer sind Sie Vertragspartner. Sie haben Rechte und Pflichten aus dem Vertrag.
Die Haftpflichtversicherung schützt aber nicht nur Sie als Versicherungsnehmer. Mitversichert sind z. B. auch
Genaueres ist in den besonderen Bedingungen und in der Risikobeschreibung zur Polizze enthalten.
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, ersetzt die Haftpflichtversicherung dem Geschädigten den Schaden bis zu den in der Versicherungspolizze genannten Deckungssummen.
Versicherungsbestätigung für Fahrten im Ausland
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, ersetzt die Haftpflichtversicherung dem Geschädigten den Schaden bis zu den in der Versicherungspolizze genannten Deckungssummen.
In einigen Ländern ist das Bestehen einer Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben und muss durch die Vorlage einer Internationalen Versicherungsbestätigung nachgewiesen werden.
In Italien wird ein Zertifikat auch für einen Transittransport auf der Straße benötigt. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei uns!
Eine Haftpflichtversicherung, die für alles aufkommt, kann es nicht geben. Jede Haftpflichtversicherung enthält Ausschlüsse.
Nicht versichert sind z. B.:
Haben Sie ausreichend hohe Deckungssummen gewählt?
Dies gilt besonders für Fahrten im Ausland (Italien/Spanien/Kroatien/Griechenland/Frankreich). Lassen Sie sich von uns beraten!
Melden Sie schriftlich jedes Schadenereignis, das einen Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte, sofort, spätestens innerhalb einer Woche.
Schildern Sie genau die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben. Leisten Sie ohne vorherige Absprache mit Ihrem Versicherer keine Zahlung an den Geschädigten und geben insbesondere kein Schuldanerkenntnis ab. Andernfalls gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz!
Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie beantragten gerichtlichen Mahnbescheid. Informieren Sie den Versicherer umgehend von einer gegen Sie erhobenen Klage und reichen Sie alle gerichtlich zugehenden Schriftstücke schnellstens ein.
Zeigen Sie dem Versicherer auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, die Prozesskostenhilfe beantragt der Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Das Gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens.